// Hygieneregeln
Allgemeine Regeln
Wir weisen darauf hin, dass in der Halle eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht (FFP2/KN95) gilt und das Einhalten des Mindestabstands von 1,5m in den Gängen, auf den Toiletten, auf der gesamten Tribüne, im Sportlerbereich und den Umkleidekabinen zu beachten ist. Lediglich in den Duschen und beim Betreten des Spielfeldes ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nötig.
Kein Zutritt zur Halle
bzw. Sportteilnahme bei Symptomen. Wer sich krank fühlt bleibt zu Hause.
Regeln für Zuschauer
Für den Zutritt zum Zuschauerbereich gilt die 2G+ Regel. Alle Personen werden beim Betreten der Halle diesbezüglich kontrolliert.
Für folgende Personen ist der Zugang und die Teilnahme am Indoor-Sportbetriebmöglich:
- Personen, die vollständig geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die unter 14 Jahre alt sind
- minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigenTestungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können.
Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommensind:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen desSchulbesuchs unterliegen (auch in der Ferienzeit)
- noch nicht eingeschulte Kinder
- geboosterte Personen
Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:
• PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
• PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
Vor Ort sind keine Selbsttest möglich.
Allgemeine Regeln
Allgemeine Regeln
Wir weisen darauf hin, dass in der Halle eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht (FFP2/KN95) gilt und das Einhalten des Mindestabstands von 1,5m in den Gängen, auf den Toiletten, auf der gesamten Tribüne, im Sportlerbereich und den Umkleidekabinen zu beachten ist. Lediglich in den Duschen und beim Betreten des Spielfeldes ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nötig.
Regeln für Zuschauer
Für den Zutritt zum Zuschauerbereich gilt die 2G+ Regel. Alle Personen werden beim Betreten der Halle diesbezüglich kontrolliert.
Für folgende Personen ist der Zugang und die Teilnahme am Indoor-Sportbetriebmöglich:
- Personen, die vollständig geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die unter 14 Jahre alt sind
- minderjährige Schülerinnen und Schüler (14 – 17 Jahre), sofern sie regelmäßigenTestungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können.
Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt.Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommensind:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen desSchulbesuchs unterliegen (auch in der Ferienzeit)
- noch nicht eingeschulte Kinder
- geboosterte Personen
Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:
• PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
• PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
Vor Ort sind keine Selbsttest möglich.